Wir ergänzen die ärztliche und pflegerische Betreuung und stehen Ihnen sowie Ihren Angehörigen bei Fragen im persönlichen oder sozialrechtlichen Bereich kompetent zur Seite
Themenbereich
Besondere Lebenslagen
Unser Profil
Wir stehen Ihnen gern zur Seite
Wenn Sie nicht wissen, wie es nach dem Klinikaufenthalt weitergeht oder welche Hilfen Sie beantragen können, dann beraten Sie unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Bitte wenden Sie sich während Ihres Aufenthaltes an Ihre behandelnde Station oder lassen Sie sich von der Zentrale an den zuständigen Sozialdienstmitarbeitenden vermitteln.
Nach einem Klinikaufenthalt ist die Situation für viele Patientinnen und Patienten noch mit Einschränkungen verbunden. In den ersten Wochen, manchmal aber auch dauerhaft, ist das Alltagsleben ohne Unterstützung nur schwer oder gar nicht mehr zu bewältigen. Deswegen beraten wir Sie bereits im Krankenhaus bezüglich der für Sie geeigneten Anschlussversorgung und unterstützen Sie bei entsprechenden Antrags- und organisatorischen Fragen. Um für Sie tätig zu werden, benötigen wir Ihr Einverständnis. Bereits bei der Aufnahme erhalten Sie deshalb erste Informationen zum so genannten Entlassmanagement. Sobald Sie aufgenommen sind, erfassen wir mit Ihnen gemeinsam Ihren voraussichtlichen Versorgungsbedarf, bitte sprechen Sie hier Ihre besonderen Bedürfnisse an! Alle an Ihrer Behandlung beteiligten Berufsgruppen stehen in enger Zusammenarbeit. Sie planen bei Bedarf mit dem Team Entlassmanagement / Sozialberatung und Ihnen gemeinsam die unmittelbare Ansschlussversorgung nach dem Klinikaufenthalt.
Beratung und Vermittlung in Fragen der Rehabilitation im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt
Beratung zu häuslichen Hilfen nach dem Krankenhausaufenthalt (z.B. Pflegedienst, Haushaltshilfe, Hilfsmittel, Betreutes Wohnen)
Beratung zu stationärer Pflege (Pflegeheim, Kurzzeitpflege, Hospiz)
Beratung zu sozialrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Pflegeversicherung, Betreuungsverfahren, Schwerbehindertenrecht, Vorsorgevollmacht)
Beratung zu regionalen Hilfeangeboten und Selbsthilfegruppen
Laut Rahmenvertrag des Entlassmanagements (§39 SGBV) können sich die Krankenhäuser an Verordnungen bzgl. der Entlassung beteiligen.
Im Krankenhaus neu verordnete und weiter einzunehmende Medikamente erhalten Sie von uns bis zum Tag der Erreichbarkeit Ihres weiter behandelnden Arztes, bzw. seines Vertreters
Verordnungen über Medikamente, Physiotherapie oder Ergotherapie sind in ausgewählten Bereichen und eine für begrenzte Dosis / Dauer möglich. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin auf Station. Es gelten die üblichen Zuzahlungspflichten.
Hilfsmittel für die dauerhafte Versorgung dürfen wir verordnen, wenn sie für die Entlassung notwendig sind. (z.B. Toilettenstuhl, Pflegebett, Sauerstoffgerät)
Eine häusliche Krankenpflege oder spezialisierte ambulante Palliativversorgung kann bei Bedarf bis zu maximal 7 Tagen durch uns verordnet werden.
Benötigen Sie bei der Entlassung einen medizinisch begründbaren Transport, so stellen wir Ihnen gern einen Transportschein aus.
Das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erfolgt durch uns nur im Ausnahmefall.
Bitte beachten Sie, dass Verordnungen vom Krankenhaus nur 7 Kalendertage gültig sind, Rezepte lediglich 3 Werktage.
Für Ihre Entlassung und weitere Therapieplanung haben Sie zahlreiche Ansprechpartner, die Ihnen unterstützend und beratend zur Seite stehen. Damit Sie den Überblick nicht verlieren, haben wir für Sie Ihre wichtigsten Ansprechpartner und unsere Vereinbarungen kurz zusammengefasst.
Entlassungsmanagement Für Fragen rund um das Entlassungsmanagement und sozialrechtliche Beratung im SRH Wald-Klinikum Gera stehen wir Ihnnen gern zur Verfügung. Unsere Sozialdienstmitarbeiter:innen kümmern sich gern um Ihr Anliegen. Sie können uns telefonisch unter 0365 828 8376 oder direkt über die Station erreichen, sprechen Sie unsere Ärzte oder Pflegende an.
Empfehlungen für Ihren Alltag Wertvolle Tipps und hilfreiche Empfehlungen für ihren Alltag erhalten Sie von Selbsthilfegruppe „Steh auf“ Gera e.V.. Die Mitglieder besuchen Sie sehr gern in unserem Krankenhaus oder im Anschluss bei Ihnen Zuhause. Als selbst Betroffene sind sie in der Lage, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und Sie nach Ihrem Krankenhaus-und Rehaaufenthalt zu begleiten und zu beraten. Auf Ihren Wunsch laden wir gerne jemanden zum persönlichen Gespräch ein. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an die Mitglieder wenden.
Rehabilitation Während des Krankenhausaufenthalts wird unsere Sozialdienstmitarbeiterin Sie bezüglich einer Rehabilitation beraten. Bei Fragen rund um Ablauf und Anreise zur Rehabilitation wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rehaklinik. Die Kontaktdaten Ihrer Rehaklinik werden Ihnen in der Einladung zum Antritt der Rehamaßnahme rechtzeitig mitgeteilt.
Pflege Zum Thema Pflege und Pflegeberatung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Diese ist ebenfalls Ansprechpartner für Kostenübernahme Ihrer Behandlung sowie benötigter Hilfsmittel.
AOK Plus: 0800-105 9000
IKK Classic: 0800-455 1111
AOK Sachsen-Anhalt: 0800-226 5726
IKK gesund+: 0800-857 9840
BARMER: 0800-333 1010
KKH: 0800-554 864 0554
BAHN BKK: 0800-224 6255
Knappschaft: 0800-0 200 501
DAK: 040-325 325 555
Knappschaft Bahn-See: 0234-304 0
Berufskrankheit, Arbeits- oder Wegeunfall Sind Sie aufgrund von Berufskrankheit, Arbeits- oder Wegeunfalls in Behandlung, dann ist ihr zuständiger Kostenträger die gesetzl. Unfallversicherung, ihre Berufsgenossenschaft oder Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die Zuständigkeit ist abhängig von ihrem Beschäftigungsverhältnis.
Bearbeitung Ihres Antrages auf Einschätzung des Behindertengrades
Ausstellung des Schwerbehindertenausweises
Gesetzliche Krankenkasse
Klärung aller Fragen zu Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Haushaltshilfe etc.
Bewilligung und Betreuung einer stufenweisen Wiedereingliederung
Antragshilfe für onkologische Rehabilitation
Sozialverbände (VdK, SoVD u. a.)
Beratung und Antragshilfe bei allen sozialrechtlichen Fragen, Ansprüchen, Widersprüchen (Mitgliedsbeitrag meist erforderlich) www.vdk.de / www.sovd.de
Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) Weitergabe der Ansprechpartner und Adressen aller registrierten Selbsthilfegruppen www.nakos.de
Selbsthilfegruppen
Über Stadtverwaltung oder Landkreis
Adressen über örtliches Telefonbuch und die Servicestellen für Reha oder www.krebsinformationsdienst.de
Alle Patientinnen und Patienten erhalten einen Entlassbrief mit Angabe der Kontaktdaten der entlassenen Station. Diesen Kontakt können Sie für Fragen zur Entlassung nutzen. Für weitere Fragen im Rahmen des Entlassmanagements wenden Sie sich bitte an unsere Zentrale unter Telefon 0365 828 - 0. Dort werden Sie an das Team Entlassmanagement des Sozialdienstes weitervermittelt.